Rechtsantragstelle und Beratungshilfe

Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle sowie die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsantragstelle und Beratungshilfe in Anspruch genommen werden können, sind in dem Flyer des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz "Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht" beschrieben:

https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/barrierefreie_Broschueren/04Rechtsantragstelle.pdf

Hierauf wird Bezug genommen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt!

Ergänzend wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren.


Sie erreichen die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts grundsätzlich nur vormittags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Ausschließlich für nicht aufschiebbare Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch nachmittags nach Absprache zur Verfügung. Es ist sinnvoll, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.