Häufig gestellte Fragen

Hausanschrift
Amtsgericht Landau i.d.Pf.- Zweigstelle Bad Bergzabern
Weinstraße 46, 76887 Bad Bergzabern

Postfach-Anschrift:
Amtsgericht Landau i.d.Pf. - Zweigstelle Bad Bergzabern
Postfach 11 13, 76881 Bad Bergzabern

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachmittags nur nach Vereinbarung

ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen.


Zahlstelle, Bankverbindung

Wenn Sie Zahlungen an das Amtsgericht Bad Bergzabern zu leisten haben, verwenden Sie bitte die Bankverbindung des Amtsgerichts Bad Bergzabern. Falls Ihnen diese nicht aus dem bisherigen Schriftverkehr bekannt ist, können Sie unsere Bankdaten unter 06343 9371-11  erfragen.

Bei Zahlungen für andere Justizbehörden können Sie diese Bankverbindung ebenfalls nutzen, allerdings muss dann unbedingt die entsprechende Justizbehörde in der Überweisung beim Verwendungszweck angegeben werden, da sonst eine Zuordnung nicht möglich ist. 

Die Gerichtszahlstelle nimmt grundsätzlich nur Zahlungen auf Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungssachen entgegen. Geben Sie bei Überweisungen immer unser Aktenzeichen an, damit eine rasche und eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen kann. Die Gerichtszahlstelle ist nur während der Kernarbeitszeit geöffnet. Zahlungen in Ihren privaten Angelegenheiten, etwa Zahlungen die Sie aufgrund eines Urteils oder Vollstreckungsbescheides an einen Dritten zu leisten haben, können Sie nicht über die Gerichtszahlstelle abwickeln. Auch können Gelder an Gerichtsvollzieher nicht weitergeleitet werden. Wenn Sie eine Kostenrechung oder Zahlungsaufforderung von der Landesjustizkasse Mainz erhalten haben, überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte auf das darin angegebene Konto zu dem genannten Kassenzeichen. NachtbriefkastenDer Briefkasten für fristgebundene Schriftstücke befindet sich am Treppenaufgang zum Haupteingang in der Edith-Stein-Straße.

Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher Andreas Schneider 
- Büroanschrift: Kurtalstr. 21, 76887 Bad Bergzabern
- Telefon: 06392 / 409542
- Mobil: 0179 / 7035002
- Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 10.00 Uhr

Aufgaben des Gerichtsvollziehers
Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung im Auftrag des Gläubigers. Zu seinem Aufgabenbereich gehören insbesondere

  • die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Gegenstände;
  • die Vollstreckung der Herausgabe von Sachen und Personen;

  • die Räumung von Wohnraum, gewerblichen Räumen und Grundstücken;

  • die Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen;

  • die Abnahme der eidesstattlichen Versicherungen;

  • die Vornahme von Scheck- und Wechselprotesten;

  • die Zustellung von Titeln, Urkunden und sonstigen Schriftstücken.

Der Gerichtsvollzieher wird tätig aufgrund eines schriftlich oder mündlich erteilten Auftrages des Gläubigers. Es genügt auch die Übergabe des Vollstreckungstitels an den Gerichtsvollzieher. 

Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels (Urteil, Vollstreckungsbescheid, Beschluss, Urkunde etc) muss vorgelegt werden;

  • mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides, eines Arrestbefehles oder einer einstweiligen Verfügung müssen die Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein;

  • der Vollstreckungstitel ( und in manchen Fällen auch die Vollstreckungsklausel) müssen vor Beginn der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zugestellt sein.

Ist Ihnen der zuständige Gerichtsvollzieher bekannt, können Sie diesen unmittelbar mit der Vollstreckung beauftragen. Ansonsten ist es sinnvoll, den Auftrag dem Amtsgericht - in der Regel am Wohnort des Schuldners - zu übersenden. Der Auftrag wird von der Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge dem zuständigen Gerichtsvollzieher zugeleitet.

Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
Ihre Vollstreckungsaufträge können Sie der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge unter folgender Anschrift übersenden:
Amtsgericht Landau i.d.Pfalz - Zweigstelle Bad Bergzabern
-Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge-
Weinstr. 46
76887 Bad Bergzabern

Bereitschaftsdienst
Der Bereitschaftsdienst an Samstagen, Sonn- u. Feiertagen wird vom Amtsgericht Landau i.d.Pfalz wahrgenommen.

Einzelheiten finden Sie unter 

                                    www.AGLD.mjv.rlp.de                                                          

Behinderte
Den Behinderteneingang erreichen Sie über die Gerichtsstraße auf der Rückseite des Gebäudes.
Dort finden Sie eine Sprechstelle über die Ihnen der Zugang zum Gebäude ermöglicht wird. 


Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs
Der Antrag kann von jedem Grundstückseigentümer über seine Grundstücke schriftlich (auch per Telefax) oder bei persönlicher Vorsprache mündlich beim Grundbuchamt ( Zimmer Nr. 4 EG) gestellt werden.

Bei persönlicher Vorsprache ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. 

Personen, die nicht Eigentümer des betreffenden Grundstückes sind, müssen eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen bzw. ein berechtigtes Interesse nachweisen.